Impressum im Blog: Pflicht, Inhalt und die Privatadresse
Kurz gesagt: Ein Blog braucht ein Impressum, sobald er nicht ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dient. Schon Werbung oder ein Affiliate-Link genügt meist. Pflicht sind nach § 5 DDG vollständiger Name, ladungsfähige Anschrift und eine E-Mail-Adresse samt schnellem Kontaktweg, bei journalistisch-redaktionellen Blogs zusätzlich ein Verantwortlicher nach § 18 Abs. 2 MStV.
Am 14. Mai 2024 ist das Telemediengesetz außer Kraft getreten. Seitdem regelt das Digitale-Dienste-Gesetz, kurz DDG, die Impressumspflicht. Inhaltlich hat sich wenig geändert, aber viele Blogs verweisen bis heute auf „§ 5 TMG“. Das ist nicht gleich ein Rechtsverstoß, wirkt aber nachlässig und ist ein Hinweis darauf, dass auch der Rest nie überprüft wurde.
Die eigentliche Frage für Blogger ist ohnehin eine andere: Brauche ich überhaupt ein Impressum? Und wenn ja, muss da wirklich meine Wohnadresse stehen?
Wann ein Blog ein Impressum braucht
Zwei Vorschriften greifen. Nach § 5 DDG müssen Anbieter „geschäftsmäßiger, in der Regel gegen Entgelt angebotener digitaler Dienste“ bestimmte Angaben bereithalten. Und nach § 18 Abs. 1 Medienstaatsvertrag müssen alle Anbieter, deren Angebot „nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken“ dient, zumindest Name und Anschrift nennen.
Die Grenze zum Privaten ist eng. Ein öffentlich zugänglicher Blog, der regelmäßig erscheint und sich an ein breites Publikum richtet, dient in der Regel nicht mehr nur persönlichen Zwecken. Spätestens mit Werbebannern, Affiliate-Links oder bezahlten Kooperationen bist du klar im geschäftsmäßigen Bereich. Für die Praxis gilt deshalb: Fast jeder Blog, den Fremde lesen sollen, braucht ein Impressum.
| Kriterium | Familienblog, passwortgeschützt | Öffentlicher Hobbyblog ohne Einnahmen | Blog mit Werbung oder Affiliate | Journalistisch-redaktioneller Blog |
|---|---|---|---|---|
| Impressum nötig | ja, nach § 18 Abs. 1 MStV | ja, nach § 5 DDG | ja, nach § 5 DDG | |
| Name und Anschrift | ||||
| E-Mail und schneller Kontaktweg | empfohlen | |||
| Verantwortlicher (V.i.S.d.P.) | ja, nach § 18 Abs. 2 MStV |
Vereinfachte Einordnung. Die Grenze zwischen Hobby und geschäftsmäßig ziehen Gerichte eng, im Zweifel lieber ein vollständiges Impressum.
Was hineingehört
Für einen Einzelblogger ohne Firma ist die Liste kurz. Nach § 5 Abs. 1 DDG:
- vollständiger Vor- und Nachname, kein Pseudonym und kein Künstlername allein
- ladungsfähige Anschrift: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
- eine E-Mail-Adresse und ein zweiter Weg zur schnellen Kontaktaufnahme
- falls vorhanden die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer
Beim zweiten Kontaktweg hat der Europäische Gerichtshof 2008 entschieden, dass neben der E-Mail-Adresse ein weiterer schneller Kommunikationsweg angeboten werden muss. Eine Telefonnummer ist nicht vorgeschrieben, ein Kontaktformular genügt.
Betreibst du den Blog als GmbH oder UG, kommen Rechtsform, Vertretungsberechtigte sowie Registergericht und Registernummer dazu. Freiberufler in reglementierten Berufen, etwa Ärzte oder Anwälte, haben zusätzliche Angaben zu Kammer und Berufsrecht.
Ein Muster für einen Einzelblogger:
Impressum Angaben gemäß § 5 DDG Lena Beispiel Musterstraße 12 12345 Musterstadt E-Mail: [email protected] Kontaktformular: beispielblog.de/kontakt
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV: Lena Beispiel, Anschrift wie oben
Die letzten beiden Zeilen brauchst du nur, wenn dein Blog journalistisch-redaktionell gestaltet ist. Dazu später mehr.
Wo das Impressum stehen muss
Das Gesetz verlangt, dass die Angaben „leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar“ sind. In der Praxis heißt das: ein Link im Footer jeder Seite, der eindeutig „Impressum“ heißt. Bezeichnungen wie „Über mich“ oder „Kontakt“ reichen nicht, wenn sich das Impressum dahinter versteckt. Der Bundesgerichtshof hat 2006 entschieden, dass ein Impressum, das über zwei Klicks erreichbar ist, noch unmittelbar erreichbar sein kann.
Achte darauf, dass der Link auch auf dem Smartphone sichtbar ist. Manche Themes blenden den Footer mobil aus oder verstecken ihn hinter einem Menü.
Das Problem mit der Privatadresse
Das ist der Punkt, an dem viele zögern. Wer von zu Hause bloggt, müsste seine Wohnadresse öffentlich machen. Das Gesetz kennt dafür keine Ausnahme. Keine einzige. Es gibt aber Auswege, die je nach Situation funktionieren:
- Geschäftsadresse: Hast du ein Büro, einen Coworking-Platz mit Postannahme oder einen Firmensitz, kannst du diese Adresse nehmen, sofern du dort tatsächlich erreichbar bist.
- Impressum-Service mit Postannahme: Anbieter stellen eine Anschrift und leiten Post weiter. Ob das als ladungsfähige Anschrift genügt, ist umstritten. Ein reiner Briefkasten ohne Zustellmöglichkeit dürfte nicht reichen, ein Service mit verlässlicher Weiterleitung eher.
- Auskunftssperre im Melderegister: Sie verhindert Auskünfte der Meldebehörde an Dritte, ändert aber nichts an der Impressumspflicht. Sinnvoll eher als Ergänzung.
Ein Postfach scheidet aus. Und ein Impressum ohne Adresse ist keine Lösung, sondern eine Einladung zur Abmahnung.
Typische Fehler, die Abmahnungen auslösen
Die E-Mail-Adresse nur als Bild, damit Spam-Bots sie nicht lesen: Das erschwert die Kontaktaufnahme und ist riskant. Das Impressum als PDF-Download statt als normale Seite. Nur der Nachname oder nur ein Kürzel. Eine alte Adresse, die nach dem Umzug niemand aktualisiert hat. Und ein Impressum, das nur auf der Startseite verlinkt ist, aber auf keiner Artikelseite.
Alle diese Fehler lassen sich in zehn Minuten beheben. Teurer wird es, wenn ein Mitbewerber sie zuerst findet.
Der Verantwortliche nach § 18 Abs. 2 MStV
Blogs mit „journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten“ müssen zusätzlich einen Verantwortlichen mit Name und Anschrift nennen. Gemeint sind Angebote, die wie ein Medium wirken: regelmäßige Beiträge zu aktuellen Themen, Meinungsbildung, Berichterstattung. Ein Rezeptblog fällt eher nicht darunter, ein Blog mit regelmäßigen Kommentaren zur Lokalpolitik eher schon.
Der Verantwortliche muss laut Medienstaatsvertrag seinen ständigen Aufenthalt im Inland haben, unbeschränkt geschäftsfähig sein und unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden können. Für Expats, die von Deutschland aus bloggen, ist das in der Regel unproblematisch. Wer aus dem Ausland für ein deutsches Publikum bloggt, muss genauer hinsehen.
Was ein fehlendes Impressum kostet
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist nach § 33 DDG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Behördliche Bußgelder gegen kleine Blogs sind selten. Häufiger sind Abmahnungen durch Mitbewerber nach dem Wettbewerbsrecht, sobald du mit deinem Blog geschäftlich handelst.
Die Datenschutzerklärung gehört dazu
Das Impressum allein reicht nicht. Weil schon dein Hoster Server-Logfiles mit IP-Adressen schreibt, verarbeitest du personenbezogene Daten und musst nach Art. 13 DSGVO darüber informieren. Die Datenschutzerklärung beschreibt, welche Daten du erhebst, wozu, auf welcher Rechtsgrundlage und wie lange.
Kritisch sind eingebundene Dienste von Dritten. Das Landgericht München I hat im Januar 2022 einem Kläger 100 Euro Schadensersatz zugesprochen, weil eine Website Google Fonts dynamisch von Google-Servern lud und so seine IP-Adresse ohne Einwilligung übertrug. Schriften lokal einbinden ist seitdem Standard.
Für Cookies und ähnliche Technologien, die nicht unbedingt erforderlich sind, verlangt § 25 TDDDG eine Einwilligung. Das betrifft typischerweise Analyse-Tools mit Cookies, eingebettete Videos und Werbenetzwerke. Das Gesetz hieß bis Mai 2024 TTDSG.
- Verweis auf § 5 DDG statt § 5 TMG
- vollständiger Name und ladungsfähige Anschrift, kein Postfach
- E-Mail-Adresse plus Kontaktformular oder Telefon
- Link „Impressum“ auf jeder Seite, auch mobil sichtbar
- Verantwortlicher nach § 18 Abs. 2 MStV, falls journalistisch-redaktionell
- Datenschutzerklärung nennt Hoster, Server-Logs und alle eingebundenen Dienste
- Schriften lokal eingebunden, Cookie-Einwilligung nur wo nötig, aber dann richtig
Für Blogs mit Einnahmen kommen weitere Pflichten dazu: Werbung kennzeichnen, steuerlich anmelden. Die Details stehen unter Werbung im Blog kennzeichnen und Blog als Gewerbe anmelden. Welche Einnahmequellen es überhaupt gibt, erklärt Mit Bloggen Geld verdienen.
Ein Hinweis zum Schluss: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Firmenkonstrukten oder Abmahnungen lohnt der Weg zum Anwalt. Wer ohnehin gerade seine technische Infrastruktur prüft, findet bei OnlineBuilders Informationen zu Sicherheitsfragen rund um Websites.
Dein nächster Schritt: Öffne dein Impressum auf dem Smartphone, prüf es gegen die Checkliste oben und tausche „TMG“ gegen „DDG“, falls nötig.
Häufige Fragen
Gilt das Telemediengesetz noch?
Nein. Das TMG wurde am 14. Mai 2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz ersetzt. Die Impressumspflicht steht jetzt in § 5 DDG. Wer im Impressum noch auf § 5 TMG verweist, sollte das aktualisieren.
Muss meine Telefonnummer ins Impressum?
Nicht zwingend. Nach der Rechtsprechung des EuGH muss neben der E-Mail-Adresse ein zweiter schneller Kontaktweg bestehen, das kann auch ein Kontaktformular sein. Eine Telefonnummer ist praktisch, aber keine Pflicht.
Reicht ein Postfach als Adresse?
Nach herrschender Auffassung nicht. Verlangt wird eine ladungsfähige Anschrift, unter der dich Schriftstücke zuverlässig erreichen. Ein Postfach erfüllt das nicht.
Braucht ein Instagram- oder Social-Media-Profil zum Blog ein Impressum?
Wenn das Profil geschäftsmäßig genutzt wird, ja. Es reicht, im Profil einen gut sichtbaren Link auf das Impressum des Blogs zu setzen, der klar als Impressum erkennbar ist.