Blog als Gewerbe anmelden: Steuern für Blogger 2026
Kurz gesagt: Wer regelmäßig mit seinem Blog Einnahmen erzielen will, etwa durch Werbung, Affiliate-Links oder Kooperationen, betreibt nach Auffassung der Finanzverwaltung einen Gewerbebetrieb. Dann meldest du beim Gewerbeamt ein Gewerbe an und übermittelst innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER. Gewerbesteuer fällt erst ab 24.500 Euro Gewerbeertrag an.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine FAQ für Influencer herausgegeben, Stand August 2026. Sie richtet sich an Social-Media-Akteure, gilt aber genauso für Blogger, und ihr zentraler Satz ist unmissverständlich: Wer regelmäßig als Influencer tätig ist, erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, weil er selbständig, wiederholt und mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Dafür reicht schon die Absicht, mehr einzunehmen als auszugeben.
Für Blogs mit Affiliate-Links oder bezahlten Beiträgen heißt das: Gewerbe anmelden, Finanzamt informieren, Einnahmen aufzeichnen. Klingt nach viel Bürokratie. Für kleine Blogs ist es überschaubar, und die meisten Steuern fallen erst ab Schwellenwerten an, die viele nie erreichen.
Hobby, Gewerbe oder freier Beruf?
Drei Fälle muss man unterscheiden. Bloggst du ohne jede Einnahmeabsicht, ist das ein Hobby, und das Finanzamt interessiert sich nicht dafür. Trittst du nur in Einzelfällen gegen Bezahlung auf, etwa mit einem einzigen gesponserten Beitrag im Jahr, sind das laut LfSt sonstige Einkünfte, die ab insgesamt 256 Euro im Jahr steuerpflichtig sind.
Sobald du regelmäßig Geld verdienen willst, bist du gewerblich tätig. Freiberuflich nach § 18 EStG können Blogger nur sein, wenn sie rein schriftstellerisch oder journalistisch arbeiten, etwa Texte gegen Honorar verkaufen. Ein Blog, der von Werbung und Provisionen lebt, ist nach Auffassung der Finanzverwaltung gewerblich. Der Unterschied ist wichtig, weil Freiberufler kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen.
Schritt für Schritt: Was du anmelden musst
- Gewerbe anmeldenBeim Gewerbeamt deiner Gemeinde, in vielen Städten online. Die Gebühr legt die Gemeinde fest.
- Fragebogen zur steuerlichen ErfassungInnerhalb eines Monats nach Beginn elektronisch über ELSTER an das Finanzamt (§ 138 AO). Danach bekommst du eine Steuernummer.
- Kleinunternehmer ja oder neinIm Fragebogen entscheiden: Umsatzsteuer nach § 19 UStG nicht berechnen oder regulär abrechnen.
- Aufzeichnungen führenAlle Einnahmen und Ausgaben mit Belegen, auch Sachzuwendungen.
- Jährliche ErklärungenEinkommensteuererklärung mit Anlage EÜR, ggf. Umsatz- und Gewerbesteuererklärung.
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung musst du laut § 138 AO elektronisch übermitteln, und zwar innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit. Papier ist nur auf Antrag in Härtefällen möglich. Mit dem Fragebogen entscheidet das Finanzamt, welche Steuerarten für dich relevant sind, und teilt dir eine Steuernummer zu.
Einkommensteuer: Es zählt der Gewinn
Versteuert wird nicht der Umsatz, sondern der Gewinn: Einnahmen minus betriebliche Ausgaben. Den ermittelst du als kleiner Blogger mit einer Einnahmenüberschussrechnung, der Anlage EÜR. Zu den Einnahmen gehören Werbeerlöse und Provisionen, aber auch Honorare und Sachzuwendungen. Zu den Ausgaben Hosting, Domain, Software, Fotoausrüstung anteilig, Fachliteratur.
Der Grundfreibetrag liegt 2026 laut § 32a EStG bei 12.348 Euro. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Das gilt aber für dein gesamtes Einkommen, nicht für den Blog allein. Wer angestellt ist und schon mit dem Gehalt über dem Grundfreibetrag liegt, zahlt auf jeden Euro Blog-Gewinn den persönlichen Steuersatz.
Für Angestellte gibt es eine Besonderheit. Liegen Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug, also zum Beispiel der Blog-Gewinn, über 410 Euro im Jahr, musst du nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG eine Einkommensteuererklärung abgeben. Bis 410 Euro bleibt der Betrag steuerfrei, zwischen 410 und 820 Euro wird er nur teilweise angesetzt.
Welche Ausgaben du absetzen kannst
Alles, was du für den Blog ausgibst, mindert den Gewinn, sofern es betrieblich veranlasst ist. Hosting und Domain sind eindeutig. Eine Kamera, die du für Blogfotos und privat nutzt, kannst du nur anteilig ansetzen. Teurere Geräte werden nicht sofort, sondern über mehrere Jahre abgeschrieben, sofern sie die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter überschreiten.
Fahrten zu Veranstaltungen, über die du berichtest, Fachbücher, Software-Abos, Stockfotos, ein Steuerberater: All das gehört dazu, wenn es mit dem Blog zusammenhängt. Bewahre die Belege auf. Und trenne Konten, wo es geht. Ein eigenes Konto für Blog-Einnahmen und -Ausgaben spart dir am Jahresende Stunden.
Gewerbesteuer: erst ab 24.500 Euro
Gewerbesteuer fällt für Einzelunternehmer erst an, wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro nach § 11 GewStG übersteigt. Der Gewerbeertrag entspricht im Wesentlichen dem Gewinn, mit einigen Hinzurechnungen und Kürzungen. Die Höhe der Steuer hängt vom Hebesatz deiner Gemeinde ab.
- Gewerbeertrag
- 30.000 €
- abzüglich Freibetrag
- − 24.500 €
- verbleibender Betrag
- 5.500 €
- × Steuermesszahl 3,5 %
- 192,50 €
- × Hebesatz 400 % (Annahme)
- 770,00 €
- Gewerbesteuer im Jahr
- 770,00 €
Vereinfachte Rechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Der Hebesatz von 400 % ist eine Annahme, er unterscheidet sich je nach Gemeinde. Die Gewerbesteuer wird teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet.
Quelle: § 11 GewStG
Das LfSt weist darauf hin, dass gezahlte Gewerbesteuer in gewissem Umfang auf die Einkommensteuer angerechnet wird, sodass man unter bestimmten Voraussetzungen wirtschaftlich gar nicht belastet ist. Für die meisten Blogger ist die Gewerbesteuer ohnehin kein Thema, weil sie unter dem Freibetrag bleiben.
Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Umsatzsteuerlich bist du Unternehmer, sobald du nachhaltig Einnahmen erzielst, ob mit Gewinn oder ohne. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit dich davon, Umsatzsteuer zu berechnen, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Dafür darfst du auch keine Vorsteuer aus Rechnungen anderer abziehen.
Für die meisten Blogs ist das die einfachere Wahl. Wer viel in Technik oder Ausrüstung investiert, kann mit dem Verzicht auf die Regelung besser fahren, weil er dann die Vorsteuer zurückbekommt. Der Verzicht bindet allerdings für mindestens fünf Kalenderjahre, das lohnt eine Rechnung vorab.
Ein Sonderfall betrifft viele Blogger: Einnahmen von Unternehmen im EU-Ausland. Werbeerlöse und Provisionen kommen oft von Gesellschaften mit Sitz in Irland oder Luxemburg. Für solche Leistungen an Unternehmen im Ausland gelten eigene Regeln zum Ort der Leistung und zur Steuerschuld, teils mit Meldepflichten. Das ist der Punkt, an dem sich eine einmalige Steuerberatung wirklich lohnt.
Gratisprodukte, Reisen, Einladungen
Das LfSt ist hier deutlich: Testprodukte, kostenlose Hotelübernachtungen, Einladungen zu Veranstaltungen und Reisen sind Sachzuwendungen, die sowohl der Einkommen- als auch der Umsatzsteuer unterliegen. Abweichungen gibt es, wenn du die Ware zurückschicken musst, wenn sie sehr geringen Wert hat oder wenn das Unternehmen die Versteuerung für dich übernimmt. Der Rat der Behörde besteht aus einem Wort, dreimal wiederholt: „Dokumentieren.“
Praktisch heißt das: Notier bei jedem Produkt Datum, Absender, üblichen Ladenpreis und ob es zurückging. Ein Foto der Lieferung und ein Screenshot des Preises reichen als Beleg.
- Gewerbe angemeldet (oder schriftlich begründet, warum freiberuflich)
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung binnen eines Monats über ELSTER
- Entscheidung Kleinunternehmer dokumentiert
- separates Konto für Blog-Einnahmen und -Ausgaben
- Belege digital gesammelt, auch für Sachzuwendungen
- Auszahlungsberichte von Partnerprogrammen jährlich gespeichert
Was passiert, wenn du nichts tust
Das LfSt nennt die Folgen offen: Nachzahlung der Steuern und hohe Zinsen, dazu Geldstrafen und in Extremfällen sogar Freiheitsstrafe. Als Absender der FAQ nennt sich übrigens die „Online-Taskforce“ des LfSt. Wer Einnahmen erzielt, sollte also nicht darauf setzen, dass sie unbemerkt bleiben.
Die übrigen Pflichten für Blogs mit Einnahmen stehen in den Artikeln Impressum im Blog und Werbung im Blog kennzeichnen. Welche Einnahmequellen sich überhaupt lohnen, zeigt Mit Bloggen Geld verdienen.
Wenn aus dem Blog einmal ein Unternehmen mit eigener Plattform werden soll, beginnt ein ganz anderes Kapitel. Wie ein Technologie-Studio solche Projekte angeht, beschreibt OnlineBuilders auf seiner Über-uns-Seite.
Dein nächster Schritt: Prüf, ob du in den letzten Monaten regelmäßig Einnahmen hattest oder erzielen wolltest. Wenn ja, melde das Gewerbe an und reich den Fragebogen über ELSTER ein, solange die Monatsfrist läuft. Bei Einnahmen aus dem EU-Ausland gönn dir eine Stunde beim Steuerberater.
Häufige Fragen
Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn mein Blog noch nichts einbringt?
Entscheidend ist die Absicht, dauerhaft Gewinn zu erzielen, nicht der erste Euro. Wer Affiliate-Links einbaut oder Werbung schaltet, um Einnahmen zu erzielen, sollte das Gewerbe zum Start dieser Tätigkeit anmelden. Ein reines Hobby ohne Einnahmeabsicht braucht keine Anmeldung.
Sind Produkte, die ich behalten darf, steuerpflichtig?
Ja, grundsätzlich. Laut Bayerischem Landesamt für Steuern sind Sachzuwendungen wie Testprodukte, Hotelübernachtungen oder Reisen Einnahmen, die der Einkommen- und der Umsatzsteuer unterliegen. Ausnahmen gibt es etwa, wenn du die Ware zurückschicken musst oder sie sehr geringen Wert hat.
Kann ich als Blogger Freiberufler sein?
Wer ausschließlich schriftstellerisch oder journalistisch arbeitet, etwa Texte gegen Honorar verkauft, kann freiberuflich tätig sein. Lebt der Blog von Werbung, Affiliate-Links und Kooperationen, sieht die Finanzverwaltung in der Regel einen Gewerbebetrieb.
Ich bin angestellt. Muss ich die Blog-Einnahmen trotzdem angeben?
Ja. Liegen deine Einkünfte, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, über 410 Euro im Jahr, musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben. Der Gewinn aus dem Blog wird zu deinem übrigen Einkommen addiert.