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Bilder im Blog verwenden: Was erlaubt ist und was teuer wird

Redaktion Kreativblogger Aktualisiert 5 Min. Lesezeit

Schwarzes Kameraobjektiv mit Blendenring, daneben Gegenlichtblende und Objektivdeckel auf weißem Grund
Foto: Dmitry Makeev, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Kurz gesagt: Im Blog darfst du nur Bilder verwenden, die du selbst gemacht hast oder für die du eine passende Lizenz hast, etwa Creative Commons oder die Lizenz einer Bildplattform. Bei CC-Lizenzen musst du Urheber, Titel, Quelle und Lizenz nennen. Erkennbare Personen brauchen in der Regel eine Einwilligung. Bilder aus der Google-Suche sind tabu.

Fotos sind für Blogs gleichzeitig wichtig und gefährlich. Ein gutes Bild macht einen Artikel lesbarer und hilft in der Bildersuche. Ein fremdes Bild ohne Erlaubnis kann dagegen eine Abmahnung mit Anwaltskosten und Schadensersatz nach sich ziehen, die schnell mehr kosten kann als jahrelanges Hosting. Der Unterschied liegt fast immer in der Lizenz.

Die gute Nachricht: Die Regeln sind klarer, als viele glauben. Man muss sie nur kennen.

Jedes Foto ist geschützt, auch das banale

Ein verbreiteter Irrtum lautet: Einfache Schnappschüsse sind keine Kunst, also frei. Falsch. Völlig falsch. Das Urheberrechtsgesetz schützt nicht nur künstlerische Fotos als Lichtbildwerke, sondern über § 72 UrhG auch jedes einfache Lichtbild. Der Schutz endet laut Gesetz 50 Jahre nach dem Erscheinen des Bildes. Bei Lichtbildwerken, also Fotos mit eigener schöpferischer Gestaltung, gilt die allgemeine Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Fotografen.

Für dich heißt das: Jedes Foto, das in den letzten Jahrzehnten entstanden ist, ist geschützt. Egal ob Profi-Aufnahme oder Handyfoto vom Urlaub eines Fremden.

Dazu kommt das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft nach § 13 UrhG. Der Fotograf darf bestimmen, ob und wie er genannt wird. Das wird bei Creative-Commons-Bildern wichtig.

Woher du Bilder bekommst, die du nutzen darfst

Bildquellen für Blogs im Vergleich
KriteriumKommerziell nutzbarNamensnennung nötigRisiko
Eigene Fotosgering, Personen und Werke beachten
CC0 / Public Domaingering, Herkunft prüfen
CC BY / CC BY-SAmittel, Angaben vollständig machen
CC BY-NCteilweisehoch bei Blogs mit Werbung oder Affiliate
Bildplattformen mit eigener Lizenzmeist jameist neinmittel, Lizenztext lesen
Kaufbilder (Stock)laut Lizenzgering, Rechnung aufheben
Google-Bildersucheirrelevantsehr hoch

Vereinfachte Übersicht. Maßgeblich ist immer der konkrete Lizenztext.

Eigene Fotos sind die beste Wahl, nicht nur rechtlich. Sie zeigen, dass du dich wirklich mit dem Thema befasst hast. Ein Smartphone-Foto deines eigenen Balkonbeets ist einem perfekt ausgeleuchteten Stockbild überlegen, weil es echt ist.

Für eigene Fotos brauchst du keine Profi-Kamera. Tageslicht vom Fenster und ein ruhiger Hintergrund bringen mehr als teure Technik. Wichtig ist vor allem, dass das Motiv zeigt, worum es im Text geht.

Creative-Commons-Bilder findest du etwa auf Wikimedia Commons oder über die Suchmaschine Openverse. Kostenlos ja. Bedingungslos nein. Kaufbilder von Agenturen sind die sicherste fremde Quelle, solange du Rechnung und Lizenz aufhebst.

Creative Commons richtig nennen

Bei CC-Lizenzen mit „BY“ im Namen musst du den Urheber nennen. Bewährt hat sich die Formel TASL aus dem Englischen: Title, Author, Source, License. Auf Deutsch: Titel des Werks, Urheber, Quelle mit Link und Lizenz mit Link.

Ein Beispiel, wie eine korrekte Angabe unter einem Bild aussieht:

Foto: „Schlagwortkatalog“ von Dr. Marcus Gossler, Wikimedia Commons, Lizenz CC BY-SA 3.0

Alles verlinkt. Fehlt eine dieser Angaben oder ist der Name falsch geschrieben, verstößt du gegen die Lizenz. Dann gilt die Erlaubnis nicht mehr, und die Nutzung ist rechtlich so, als hättest du gar keine Lizenz gehabt.

Zwei Varianten verdienen Aufmerksamkeit. Bei „SA“ (Share Alike) musst du ein bearbeitetes Bild unter derselben Lizenz weitergeben. Bei „NC“ (Non Commercial) ist kommerzielle Nutzung ausgeschlossen. Ob ein Blog mit Affiliate-Links oder Werbebannern kommerziell ist, lässt sich streiten. Unsere Einschätzung: Wer Geld mit dem Blog verdient, sollte NC-Bilder meiden.

Was ein Lizenzverstoß kosten kann

Wer ein Foto ohne Erlaubnis nutzt, schuldet nach § 97 UrhG Unterlassung und bei Verschulden Schadensersatz. Gerichte berechnen den Schaden häufig nach der Lizenzanalogie: Was hätte eine Lizenz für diese Nutzung gekostet? Fehlt zusätzlich die Urheberbenennung, kann ein Zuschlag dazukommen. Der Bundesgerichtshof hat das 2015 im Verfahren „Motorradteile“ grundsätzlich bestätigt, die Höhe hängt vom Einzelfall ab.

Dazu kommen die Anwaltskosten der Gegenseite für die Abmahnung. Wie hoch die Summe ausfällt, hängt stark vom Bild ab. Gerichte haben bei Amateurfotos aus Gratis-Datenbanken teils niedrige Beträge angesetzt, bei Profi-Aufnahmen deutlich höhere. Für ein Bild, das du in fünf Minuten auch selbst hättest machen können.

Menschen auf Fotos: Das Recht am eigenen Bild

Selbst wenn du das Foto gemacht hast, darfst du erkennbare Personen nicht ohne Weiteres veröffentlichen. Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung verbreitet werden. Ausnahmen regelt § 23 KUG, etwa für Personen der Zeitgeschichte, Versammlungen oder wenn Personen nur Beiwerk neben einer Landschaft sind.

Praktisch heißt das: Fotografierst du Freunde für einen Rezeptbeitrag, hol dir die Einwilligung, am besten schriftlich. Bei Kindern brauchst du die Einwilligung der Eltern. Wer Menschen auf Fotos nicht braucht, fotografiert Hände und Gegenstände statt erkennbarer Gesichter.

Gebäude und Kunst im öffentlichen Raum

Die Panoramafreiheit nach § 59 UrhG erlaubt es, Werke abzubilden, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden. Das betrifft etwa die Fassade eines modernen Gebäudes oder eine Skulptur im Park. Die Aufnahme muss vom öffentlichen Raum aus entstehen. Innenräume, Fotos von Balkonen gegenüberliegender Häuser oder Drohnenaufnahmen aus ungewöhnlicher Perspektive fallen nicht automatisch darunter.

KI-Bilder, Screenshots, Einbettungen

Bei rein KI-generierten Bildern ist die Lage in Bewegung. Nach überwiegender Auffassung genießen sie in Deutschland keinen Urheberrechtsschutz, weil das Gesetz eine persönliche geistige Schöpfung eines Menschen verlangt. Das heißt aber nicht, dass alles erlaubt ist: Die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Tools gelten, und ein KI-Bild, das erkennbar ein geschütztes Werk oder eine reale Person nachbildet, kann trotzdem Rechte verletzen.

Screenshots von Websites oder Programmen können geschützte Inhalte zeigen. Für eine Rezension oder Anleitung, in der du dich mit dem gezeigten Inhalt auseinandersetzt, kann das Zitatrecht nach § 51 UrhG greifen. Als bloße Deko greift es nicht.

Einbettungen über die offizielle Funktion einer Plattform hat der EuGH 2014 im Fall „BestWater“ grundsätzlich für zulässig gehalten, solange das Original mit Zustimmung des Rechteinhabers frei zugänglich ist. Das Bild herunterladen und selbst hochladen ist etwas völlig anderes.

Vor dem Veröffentlichen jedes fremden Bildes
  • Lizenz notiert und als Screenshot oder PDF gesichert
  • Kommerzielle Nutzung erlaubt (kein NC bei Blogs mit Einnahmen)
  • Urheber, Titel, Quelle und Lizenz vollständig angegeben, wenn verlangt
  • keine erkennbaren Personen ohne Einwilligung
  • Bearbeitung erlaubt, falls zugeschnitten oder retuschiert
  • Alt-Text beschreibt, was zu sehen ist

Bilder für Suchmaschinen vorbereiten

Rechtlich sauber ist erst die halbe Arbeit, denn ein Bild, das zwar lizenziert, aber vier Megabyte groß ist, keinen Alt-Text hat und IMG_4711.jpg heißt, bremst den Blog aus und verschenkt die Chance, in der Bildersuche gefunden zu werden. Komprimiere jedes Bild vor dem Hochladen, gib ihm einen sprechenden Dateinamen wie balkon-tomaten-kuebel.jpg und schreib einen Alt-Text, der beschreibt, was zu sehen ist. Der Alt-Text hilft blinden Lesern mit Screenreader und Suchmaschinen gleichermaßen. Mehr dazu im Ratgeber Blog-SEO, und wie du Bilder sinnvoll in den Text einbaust, steht unter Blogartikel schreiben.

Wer eine größere Plattform mit vielen Nutzer-Uploads betreibt, braucht irgendwann Prozesse, die Lizenzen und Rechte automatisch prüfen und dokumentieren. Das ist dann ein Fall für Softwareentwicklung, wie sie OnlineBuilders anbietet. Für einen Blog genügt eine Tabelle, in der zu jedem Bild Quelle und Lizenz stehen.

Dein nächster Schritt: Geh deine zehn meistbesuchten Artikel durch und notier zu jedem Bild, woher es stammt und unter welcher Lizenz es steht. Wo du das nicht mehr weißt, ersetzt du es durch ein eigenes Foto. Und wenn du ohnehin gerade aufräumst, prüf auch gleich dein Impressum.

Häufige Fragen

Reicht es, die Quelle unter das Bild zu schreiben?

Nein. Eine Quellenangabe ersetzt keine Erlaubnis. Ohne Lizenz ist die Nutzung auch mit Namensnennung eine Urheberrechtsverletzung. Mit Lizenz musst du die Angaben so machen, wie die Lizenz es verlangt.

Darf ich Bilder von Instagram einbetten?

Das Einbetten über die offizielle Funktion der Plattform ist nach der Rechtsprechung des EuGH grundsätzlich keine neue Veröffentlichung, wenn das Bild dort frei zugänglich ist. Herunterladen und neu hochladen ist dagegen nicht erlaubt.

Darf ich Produktfotos von Herstellern verwenden?

Nur mit Erlaubnis. Viele Hersteller stellen Pressebilder bereit, oft mit Bedingungen, etwa nur für redaktionelle Berichte. Lies die Nutzungsbedingungen oder frag nach.

Was tun bei einer Abmahnung wegen eines Fotos?

Nicht ignorieren und nicht ungeprüft unterschreiben. Bild sofort entfernen, Fristen notieren und die geforderte Unterlassungserklärung und Summe prüfen lassen. Vorformulierte Erklärungen sind oft weiter gefasst als nötig.